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   BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 2229/92   

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https://dejure.org/1993,5635
BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 2229/92 (https://dejure.org/1993,5635)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1993 - 2 BvR 2229/92 (https://dejure.org/1993,5635)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 2229/92 (https://dejure.org/1993,5635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; GG Art. 103 Abs. 2
    Justizgrundrechte - Gesetzesbestimmtheit: Verfassungsmäßigkeit des Tatbestands und der Anwendung der Strafvorschrift des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 2229/92
    Handeltreiben ist danach der Oberbegriff aller Bestrebungen, die entfaltet werden, um den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (vgl. BGHSt 31, 145 >147 f.<; 34, 124 f. m.w.N.).

    Da der Beschwerdeführer und sein Mitangeklagter nach den für das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich bindenden tatrichterlichen Feststellungen aufgrund eines gemeinsamen Entschlusses in der Rolle gleichberechtigter Partner zusammenwirkten, konnten die Strafgerichte von einer mittäterschaftlichen Begehungsweise (§ 25 Abs. 2 StGB ) ausgehen (vgl. BGHSt 34, 124 f.).

  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 1215/87

    Nationalhymne

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 2229/92
    Jedermann soll voraussehen können, welches Verhalten mit Strafe bedroht ist; darüber hinaus soll sichergestellt werden, daß der Gesetzgeber selbst abstrakt-generell über die Strafbarkeit entscheidet (vgl. BVerfGE 81, 298 >309< unter Hinweis auf BVerfGE 75, 329 >340 f.<).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 2229/92
    Die Tat ist deshalb auch dann rechtlich vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln - etwa weil auf der Käuferseite zum Schein Polizeibeamte auftreten - nicht erreicht wird (vgl. BGHSt 30, 277 f. m. W. N.).
  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 2229/92
    Gegen die Verwendung von Generalklauseln oder unbestimmter Rechtsbegriffe bestehen jedenfalls dann keine Bedenken, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden - insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes und durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs - oder aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Norm gewinnen läßt, so daß der Einzelne die Möglichkeit hat, den durch die Strafnorm geschützten Wert sowie das Verbot bestimmter Verhaltensweisen zu erkennen und die staatliche Reaktion vorauszusehen (vgl. BVerfGE 48, 48 >56 f.<).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 2229/92
    Jedermann soll voraussehen können, welches Verhalten mit Strafe bedroht ist; darüber hinaus soll sichergestellt werden, daß der Gesetzgeber selbst abstrakt-generell über die Strafbarkeit entscheidet (vgl. BVerfGE 81, 298 >309< unter Hinweis auf BVerfGE 75, 329 >340 f.<).
  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 2229/92
    Ohne die Verwendung "flüssiger Begriffe" wäre der Gesetzgeber nicht in der Lage, der Vielgestaltigkeit des Lebens Herr zu werden (vgl. BVerfGE 28, 175 >183<).
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 2229/92
    Durch sein auf Umsatz gerichtetes Tätigwerden setzte der Beschwerdeführer nicht nur unmittelbar zur Verwirklichung des unerlaubten Handeltreibens an, sondern vollendete diesen Tatbestand (vgl. BGHSt 29, 239 >241<).
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 2229/92
    Handeltreiben ist danach der Oberbegriff aller Bestrebungen, die entfaltet werden, um den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (vgl. BGHSt 31, 145 >147 f.<; 34, 124 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 2229/92
    Wo die Tat verschiedene Grade des Verschuldens und der Schwere aufweisen kann, muß dem Richter grundsätzlich die Möglichkeit gelassen werden, die Strafe dem anzupassen (vgl. BVerfGE 54, 100 >108 f.< m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    (1) Das Bundesverfassungsgericht (jeweils 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschl. vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 2229/92 und Beschl. vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1906/99) hat in zwei Fällen Verfassungsbeschwerden, mit denen geltend gemacht worden war, dass die tradierte Auslegung des Begriffs Handeltreiben gegen den Bestimmtheitsgrundsatz verstoße, mangels Aussicht auf Erfolg nicht zur Entscheidung angenommen.
  • BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau;

    bb) Dieses Begriffsverständnis ist zwar weit, hält sich aber noch im Rahmen des möglichen Wortsinns des Begriffs "Handeltreiben" (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 2229/92 - und vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1906/99 -).
  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1906/99

    Justizgrundrechte - Gesetzesbestimmtheit: Verfassungsmäßigkeit des Tatbestands

    Die Tat ist deshalb auch dann rechtlich vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln - etwa weil auf der Käuferseite zum Schein Polizeibeamte auftreten - nicht erreicht wird (vgl. Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 2229/92 -).
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